Allgemeine technisch-organisatorische Maßnahmen (TOMs)
Version vom 27. April 2018, 13:36 Uhr von F.preuss (Diskussion | Beiträge)
Im Rahmen des Abschluss einer Zusatzvereinbarung zur Auftragsverarbeitung müssen Sie als Kunde sicher stellen, dass die von uns getroffenen Maßnahmen die Anforderungen Ihrer Kunden erfüllen.
Gerne informieren wir Sie zu unseren allgemeinen technisch-organisatorische Maßnahmen (TOMs). Dazu haben wir im unserem Entwurf der Zusatzvereinbarung zur Auftragsverarbeitung die allgemeinen technisch-organisatorischen Maßnahmen angehängt. Sie finden diese in der Anlage 2.